Mehr als finanzielle Förderung
Stipendiaten/-innen werden durch das Gründungstipendium mit finanziellen Mitteln, mit einem unentgeltlichen Arbeitsplatz und mit Betreuungs- und Coaching-Angebote unterstützt.
Finanzielle Förderung
Folgende nicht rückzahlbare Leistungen können Stipendiaten/-innen erwarten:
- monatlich 1.750 Euro (Studierende 800 Euro) über 9 Monate, bei Verlängerung bis zu 12 Monaten möglich
- bis zu 200 Euro pro Team für die mit der Unternehmensgründung verbundenen Rechtsanwalts-, Notar- oder Gerichtskosten
- bis zu 200 Euro pro Person für Steuerberatungskosten
- bis zu 5.000 Euro pro Team als Sachkosten- oder Investitionsmittelzuschuss (u.a. Prototypenbau,
spez. Beratungsleistungen)
Nutzen: Sicheres Bestreiten des Lebensunterhaltes während der Erstellung des Geschäftskonzeptes.
Infrastruktur - Arbeitsplatz
Jedem/jeder Stipendiaten/-in wird durch eine begleitende Hochschule oder einem anderen akzeptierten Träger ein unentgeltlicher Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt, der sich in einem von StartUps geprägten Umfeld befinden soll.
Nutzen: Zugang zu und wertvoller Austausch mit anderen Gründern und Gründerinnen.
Fachliche Betreuung
Das Gründungsstipendium sieht eine individuelle, fachliche Betreuung der Gründer/-innen vor.
Stipendiaten-/innen werden
- durch einen Hochschullehrer oder leitenden Wissenschaftler (wiss. Mentor) und
- durch einen betriebswirtschaftlich qualifizierten Mentor oder
- durch ein begleitendes Programm der Hochschulen oder anderer akzeptierter Träger zum Erwerb notwendiger Qualifikationen betreut.
Nutzen: Aufbau des für das Gründungsvorhaben relevanten Wissens.