Seed- und StartUp-Fonds Schleswig-Holstein

Finanzierungskriterien

Formale Kriterien

KMU-Kriterien

Antragsberechtigt sind ausschließlich Kleinstunternehmen, Kleine Unternehmen und Mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Kriterien der EU (ABl. L 124/36 vom 20.05.2003).

Unternehmensstandort

Die Betriebsstätte des beantragenden Unternehmens muss in Schleswig-Holstein liegen.  

Inhaltliche Kriterien

Ausgründungscharakter

Der Seed- und Start-Up-Fonds stellt Risikokapital in Form von typisch stillen und offenen Beteiligungen für Ausgründungen aus Hochschulen, aus Forschungseinrichtungen und aus Unternehmen mit forschungs- und wissenschaftsbasierten Aktivitäten sowie für junge und innovative Unternehmen bereit.  

Technologie & Innovation

Das technologische Wissen der Ausgründung soll als Basis dienen, von der aus strategische Wettbewerbsvorteile erzielt  werden können. Es soll als Fundament des Unternehmens die Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen ermöglichen, die hohe Innovationsgrade aufweisen, Unique Selling Propositions auf den überzeugend großen Zielmärkten begründen, und helfen, deren Wachstumspotential auszuschöpfen.

Managementfähigkeiten

Das Management-Team ist hoch motiviert, überzeugungsstark, dynamisch und weist eine außerordentliche Einsatzbereitschaft auf.

 

Technologisches und idealerweise kaufmännisches Know-how sind fest im Unternehmen verankert.