Antragsberechtigt sind ausschließlich Kleinstunternehmen, Kleine Unternehmen und Mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Kriterien der EU (ABl. L 124/36 vom 20.05.2003).
Das technologische Wissen der Ausgründung soll als Basis dienen, von der aus strategische Wettbewerbsvorteile erzielt werden können. Es soll als Fundament des Unternehmens die Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen ermöglichen, die hohe Innovationsgrade aufweisen, Unique Selling Propositions auf den überzeugend großen Zielmärkten begründen, und helfen, deren Wachstumspotential auszuschöpfen.
Das Management-Team ist hoch motiviert, überzeugungsstark, dynamisch und weist eine außerordentliche Einsatzbereitschaft auf.
Technologisches und idealerweise kaufmännisches Know-how sind fest im Unternehmen verankert.