Erstfinanzierung: 50 T€ - 100 T€
(max. 200 T€)
Bei Ausgründungen aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen kann ein Landeszuschuss für das fixe Beteiligungsentgelt (max. 9 T€ p.a., max. 3 Jahre lang) auf Antrag gewährt werden.
Typisch stille Beteiligung.
Die Teilnahme am Verlust im Insolvenzfall darf nicht ausgeschlossen werden.
Die Laufzeit der Beteiligung beträgt in der Regel 10 Jahre.
Das Beteiligungsentgelt setzt sich aus einem fixen Zinssatz und einer gewinnabhängigen Komponente zusammen.
Die MBG erhebt vom Beteiligungsnehmer eine einmalige Beteiligungsgebühr von 1,50 % der Beteiligungssumme, bzw. mindestens € 1.500.
Bei vorzeitiger Rückzahlung der Beteiligung wird ein Exit-Aufschlag erhoben.
Inanspruchnahme anderer Förderprogramme im Rahmen der geltenden Bestimmungen oder parallele Beteiligungen sind möglich.
Die EU-Kommission hat im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise vorübergehende beihilferechtliche Erleichterungen beschlossen. Finanzierungen durch den Seed- und StartUp-Fonds Schleswig-Holstein unterliegen nunmehr den Regelungen für sog. "Kleinbeihilfen". Details entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt.
Es gelten darüber hinaus eine Reihe von Detailregelungen (u.A. zum Eigenmitteleinsatz, zu den möglichen Verwendungszwecken und zu Art und Umfang der Beratungsleistungen), die auf den Einzelfall bezogen zu berücksichtigen sind. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Ansprechpartner ist deshalb ratsam.
Die Angaben zur Antragsberechtigung und zum Verwendungszweck sind subventionserheblich im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes.